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   BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20   

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https://dejure.org/2020,29508
BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20 (https://dejure.org/2020,29508)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20 (https://dejure.org/2020,29508)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 (https://dejure.org/2020,29508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag gegen als einstweilige Anordnung ergangene familiengerichtliche Entscheidung mangels substantiierter Darlegung abgelehnt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Entscheidung zum Umgang mit einem minderjährigen Kind - Substantiierungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des der fachgerichtlichen Entscheidung ...

  • Wolters Kluwer

    Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes i.R.e. Umgangsanordnung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Entscheidung zum Umgang mit einem minderjährigen Kind - Substantiierungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des der fachgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Entscheidung zum Umgang mit einem minderjährigen Kind; Substantiierungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des der fachgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Entscheidung zum Umgang mit einem minderjährigen Kind; Substantiierungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des der fachgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Entscheidung zum Umgang mit einem minderjährigen Kind - Substantiierungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des der fachgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnung des Familiengerichts - und das Bundesverfassungsgericht

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann daher lediglich Erfolg haben, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Antragsbegründung wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvQ 90/18

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem familienrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann daher lediglich Erfolg haben, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Antragsbegründung wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.).

    Dazu muss die antragstellende Person auch die für die hinreichende Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) erforderlichen Unterlagen vorlegen, sofern sie nicht nachvollziehbar darlegt, dass ihr dies gegenwärtig nicht möglich ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 02.09.2020 - 1 BvQ 91/20

    Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Räumungssache - Inanspruchnahme

    Auszug aus BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvQ 106/20
    Es fehlt an Vortrag zur grundsätzlich auch im verfassungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlichen Rechtswegerschöpfung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2020 - 1 BvQ 91/20 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert zudem zu allen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend substantiierte Darlegungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 20.09.2021 - 1 BvQ 100/21

    Eilantrag auf Entsperrung der Facebookseite Der III. Weg abgelehnt

    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 und 1 BvQ 64/20 -, Rn. 6 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist zudem nur zulässig, wenn das Vorliegen der sich hieraus ergebenden Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2013 - 1 BvQ 44/13 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2020 - 1 BvQ 116/20 -, Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Ein zulässiger Antrag nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG erfordert zu allen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend substanziierte Darlegungen (vgl. VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 28.9.2020 - 1 BvQ 106/20 - juris Rn. 3; vom 22.10.2020 NVwZ 2020, 1749 Rn. 4; vom 24.2.2022 - 1 BvQ 12/22 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Ein zulässiger Antrag nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG erfordert zu allen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend substanziierte Darlegungen (vgl. VerfGH vom 20.6.2023 - Vf. 15-IVa-23 - juris Rn. 39 m. w. N.; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 28.9.2020 - 1 BvQ 106/20 - juris Rn. 3; vom 22.10.2020 NVwZ 2020, 1749 Rn. 4; vom 24.2.2022 - 1 BvQ 12/22 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22

    Erfolgloser Eilantrag mangels ausreichender Begründung und offensichtlich

    Er genügt den spezifischen Begründungsanforderungen eines auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) gerichteten Antrags schon deshalb nicht, weil er nicht erkennen lässt, ob eine in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3 und vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.2022 - 1 BvQ 12/22

    Erfolgloser Eilantrag in einer sorgerechtlichen Sache wegen unzureichender

    Insbesondere müssen daher mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.10.2020 - 1 BvR 2248/20

    Ablehnung eines auf Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen

    Einen vorherigen isolierten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die Kammer mit Beschluss vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 - als unzulässig abgelehnt.
  • BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20

    Ablehnungsgesuch und Eilantrag erfolglos

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört eine Begründing, auf deren Grundlage das Bundesverfassungsgericht wenigstens summarisch verantwortbar beurteilen kann, ob eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2020 - 1 BvQ 106/20 -, Rn. 3 m.w.N.).
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